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§
1 Allgemeines
Allen Dienstleistungen liegen diese
allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde.
Abweichungen oder Ergänzungen bedürfen der
Schriftform. Ein
Schriftformerfordernis
kann nur schriftlich aufgehoben werden.
Widersprechende Geschäftsbedingungen
werden nicht anerkannt.
§ 2
Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt mit einer
Bestellung oder der Zusendung von Mess-,
Prüf- oder Simulationsgeräten durch den
Kunden zustande.
§ 3
Serviceleistungen
Die im Laboratorium der Systems
Engineering (S. E.) bearbeiteten Geräte
werden dem Auftraggeber auf eigene Rechnung
und Gefahr zurückgesandt. Die Gefahr eines
Untergangs sowie der Verschlechterung geht
mit der Absendung auf den Auftraggeber über.
Auf schriftlichen Wunsch des Auftraggebers
wird S. E. Sendungen gegen versicherbare
Risiken auf dessen Kosten versichern.
Bei Abholung und Lieferung durch S.
E.-Fahrzeuge ist die Ladung des
Auftraggebers bis zu einer Summe von EUR
50.000,- durch uns versichert. Wünscht der
Auftraggeber eine höhere Versicherungssumme,
hat er das schriftlich mitzuteilen. Die
Mehrkosten trägt der Auftraggeber. Die
Abholung oder Lieferung erfolgt dann erst
nach Deckungszusage des Versicherers und dem
schriftlichen Kosteneinverständnis des
Auftraggebers.
Für DAkkS-Kalibrierungen gelten
zusätzlich die im
Qualitätssicherungs-Handbuch aufgeführten
Richtlinien.
§ 4
Fremdleistungen
Geräte, die in unseren Laboratorien
nicht kalibriert werden können, werden zur
Bearbeitung an ein dafür spezialisiertes
Unternehmen versandt. Die Versandkosten und
Gefahren gehen zu Lasten des Auftraggebers
wie in § 3 beschrieben. Kosten für
Reparaturkostenvoranschläge durch das dritte
Unternehmen gehen zu Lasten des
Auftraggebers.
Die Bearbeitung jeder Fremdleistung
wird mit dem jeweils gültigen
Aufwandsstundensatz zuzüglich der
Rechnungssumme des Drittunternehmens in
Rechnung gestellt, wenn von S. E. nicht
anders angeboten. Der Auftraggeber kann die
Rechnung des Drittunternehmens in Kopie
erhalten. Er ist Auftraggeber auch im
Verhältnis zum Drittunternehmen.
§ 5
Auftragsumfang und Kosten
Systems Engineering wird
beauftragt, weitere Servicearbeiten wie den
Tausch von Batterien und anderen Kleinteilen
oder Justagen durchzuführen, soweit diese
nach unserem Ermessen für die einwandfreie
Funktion bzw. zur Wiederherstellung der
Gerätespezifikation notwendig sind. Diese
Leistungen werden gesondert berechnet.
Bei notwendigen größeren
Reparaturen oder weiteren Leistungen wie z.
B. Abgleich, deren Dauer eine Stunde
überschreitet, werden dem Auftraggeber
die voraussichtlich anfallenden Kosten per
Kostenvoranschlag in Form eines
Pauschalbetrags mitgeteilt. Sollten sich
während der Reparatur weitere versteckte
Mängel herausstellen, wird der Kunde
informiert; lehnt dieser eine weitergehende
Reparatur ab, trägt er die bisher
angefallenen Kosten.
§ 6
Lieferfristen
Ist ein Liefertermin vereinbart
worden und können wir den vereinbarten
Liefertermin aus Gründen, die wir nicht zu
vertreten haben, nicht einhalten (z. B.
aufgrund von Verzögerungen in der Lieferung
oder Bearbeitung durch Fremdfirmen,
Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung,
Energieversorgungsschwierigkeiten etc.),
wird der Besteller hierüber unverzüglich
informiert. Die Lieferfristen verlängern
sich in diesem Falle in angemessenem Umfang.
Der Besteller ist in diesen Fällen nicht zum
Rücktritt berechtigt.
§ 7
Benutzungsrecht des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt S. E. von
Ansprüchen Dritter frei, die darauf
zurückzuführen sind, dass die Geräte
entweder nicht im Eigentum des Auftraggebers
stehen oder nicht von ihm gemietet sind oder
der Auftraggeber nicht sonst wie zu deren
Nutzung berechtigt ist.
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§ 8
Preise
Unsere Preise verstehen sich
zuzüglich Verpackung und Transport. Hinzu
kommt die gesetzliche Umsatzsteuer.
Reparaturarbeiten und Justage werden nach
Stundenaufwand berechnet.
§ 9
Zahlungsbedingungen
Für unsere Dienstleistungen ist der
Rechnungsbetrag binnen 14 Tagen ohne jeden
Abzug fällig. Der Rechnungsbetrag für
Fremdleistungen ist sofort ohne jeden Abzug
fällig. Bei Überschreitung dieser Frist
werden nach Mahnung neben den Mahngebühren
in Höhe von 5 EUR für die erste und 10 EUR
für die zweite Mahnung auch Verzugszinsen in
Höhe von 8 % über dem jeweiligen
Basiszinssatz p. a. berechnet. Bei
Nichtzahlung behält sich S. E. ein
Rückbehaltungsrecht vor.
§ 10
Gewährleistung
S. E. gewährleistet ordnungsgemäße
Kalibrierungen und Reparaturen
einschließlich des Einbaus von fehlerfreien
Ersatzteilen. Werden vorstehende Arbeiten
fehlerhaft erbracht oder werden bei
Durchführung von Arbeiten durch unser
Personal Schäden an Geräten schuldhaft
verursacht, werden wir auf Anforderung des
Auftraggebers die Mängel binnen angemessener
Frist beseitigen. Führen Nachbesserungen
nicht zum Erfolg, kann der Auftraggeber den
Vertrag kündigen oder Herabsetzung der
Vergütung bis zur Beseitigung des Mangels
verlangen. Dies gilt auch für unsere
Lieferanten.
Gewährleistungsansprüche sind bei
Veränderungen irgendwelcher Art, bei
Reparaturen oder Reparaturversuchen seitens
Dritter oder bei unsachgemäßer Behandlung
von Geräten durch den Auftraggeber
ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche
sind ferner ausgeschlossen, wenn der
Aufstellungsort der Geräte nicht den
spezifischen Herstellerrichtlinien
entspricht oder wenn ein Betreiben unter
unsachgemäßen Bedingungen stattfindet (z. B.
Abweichungen von der empfohlenen
Raumtemperatur oder Luftfeuchtigkeit,
Netzschwankungen, Verschmutzung), oder wenn
Geräte mit dafür nicht vorgesehenen
Verbrauchsmaterialien betrieben werden.
Maßgebend sind jeweils die Richtlinien der
Hersteller. Alle weitergehenden Ansprüche
des Auftraggebers sind gleichfalls
ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch
auf Ersatz von Schäden, die nicht an den
Geräten selbst entstanden sind, z. B.
Verlust oder fehlerhafte Verarbeitung von
Daten oder Beschädigung von Datenträgern.
Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit.
Der Auftraggeber hat die von S. E.
durchgeführten Leistungen unverzüglich zu
überprüfen. Mängelrügen sind spätestens 2
Wochen nach Bearbeitung zu stellen.
§ 11
Haftung
S. E. übernimmt eine Haftung nur,
soweit eine solche in diesen Bedingungen
ausdrücklich geregelt ist. Dies gilt
insbesondere für Ansprüche aus Verschulden
bei Abschluss des Vertrages, aus positiver
Forderungsverletzung, einschließlich
falscher Beratung oder außervertraglicher
Haftung, es sei denn, dass in Fällen des
Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit
zwingend gehaftet wird. Der Auftraggeber
stellt S. E. von allen Ansprüchen Dritter
frei, die über den Rahmen der Haftung nach
diesen Bedingungen hinaus gehen.
§ 12
Sonstiges
Aus dieser Vereinbarung ergebene
Rechte dürfen vom Auftraggeber nur nach
vorheriger schriftlicher Zustimmung von S.
E. abgetreten werden. Änderungen und
Ergänzungen zu dieser Vereinbarung
einschließlich etwaiger Zusicherung von S.
E. bedürfen der Schriftform und des
ausdrücklichen Hinweises darauf, dass es
sich dabei um eine Änderung bzw. Ergänzung
dieser Vereinbarung handelt. Soweit es sich
nicht um Forderungen aus demselben
Vertragsverhältnis handelt, darf der
Auftraggeber kein Zurückbehaltungsrecht
geltend machen. Er darf nicht mit
Forderungen aufrechnen, die von S. E. nicht
schriftlich anerkannt oder schriftlich
festgelegt sind. Rechte und Pflichten beider
Vertragspartner unterliegen deutschem Recht.
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Falls eine Bestimmung dieser
Bedingungen unwirksam sein oder unwirksam
werden sollte, wird die Wirksamkeit der
übrigen Bedingungen nicht berührt. In diesem
Falle tritt die dem Gewollten am nächsten
kommende gesetzliche Regelung in Kraft.
Gerichtsstand für alle mit diesen
Bedingungen in Zusammenhang stehenden
Ansprüche ist Aachen. S. E. ist daneben
berechnet, Ansprüche bei dem für den Sitz
des Auftraggebers zuständigen Gericht
geltend zu machen.
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