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Allgemeine Geschäftsbedingungen
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§ 1 Allgemeines

Allen Dienstleistungen liegen diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Ein Schriftformerfordernis kann nur schriftlich aufgehoben werden. Widersprechende Geschäftsbedingungen werden nicht anerkannt.

§ 2 Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt mit einer Bestellung oder der Zusendung von Mess-, Prüf- oder Simulationsgeräten durch den Kunden zustande.

§ 3 Serviceleistungen

Die im Laboratorium der Systems Engineering (S. E.) bearbeiteten Geräte werden dem Auftraggeber auf eigene Rechnung und Gefahr zurückgesandt. Die Gefahr eines Untergangs sowie der Verschlechterung geht mit der Absendung auf den Auftraggeber über. Auf schriftlichen Wunsch des Auftraggebers wird S. E. Sendungen gegen versicherbare Risiken auf dessen Kosten versichern.

Bei Abholung und Lieferung durch S. E.-Fahrzeuge ist die Ladung des Auftraggebers bis zu einer Summe von EUR 50.000,- durch uns versichert. Wünscht der Auftraggeber eine höhere Versicherungssumme, hat er das schriftlich mitzuteilen. Die Mehrkosten trägt der Auftraggeber. Die Abholung oder Lieferung erfolgt dann erst nach Deckungszusage des Versicherers und dem schriftlichen Kosteneinverständnis des Auftraggebers.

Für DAkkS-Kalibrierungen gelten zusätzlich die im Qualitätssicherungs-Handbuch aufgeführten Richtlinien.

§ 4 Fremdleistungen

Geräte, die in unseren Laboratorien nicht kalibriert werden können, werden zur Bearbeitung an ein dafür spezialisiertes Unternehmen versandt. Die Versandkosten und Gefahren gehen zu Lasten des Auftraggebers wie in § 3 beschrieben. Kosten für Reparaturkostenvoranschläge durch das dritte Unternehmen gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Die Bearbeitung jeder Fremdleistung wird mit dem jeweils gültigen Aufwandsstundensatz zuzüglich der Rechnungssumme des Drittunternehmens in Rechnung gestellt, wenn von S. E. nicht anders angeboten. Der Auftraggeber kann die Rechnung des Drittunternehmens in Kopie erhalten. Er ist Auftraggeber auch im Verhältnis zum Drittunternehmen.

§ 5 Auftragsumfang und Kosten

Systems Engineering wird beauftragt, weitere Servicearbeiten wie den Tausch von Batterien und anderen Kleinteilen oder Justagen durchzuführen, soweit diese nach unserem Ermessen für die einwandfreie Funktion bzw. zur Wiederherstellung der Gerätespezifikation notwendig sind. Diese Leistungen werden gesondert berechnet.

Bei notwendigen größeren Reparaturen oder weiteren Leistungen wie z. B.  Abgleich, deren Dauer eine Stunde überschreitet, werden dem  Auftraggeber die voraussichtlich anfallenden Kosten per Kostenvoranschlag in Form eines Pauschalbetrags mitgeteilt. Sollten sich während der Reparatur weitere versteckte Mängel herausstellen, wird der Kunde informiert; lehnt dieser eine weitergehende Reparatur ab, trägt er die bisher angefallenen Kosten.

§ 6 Lieferfristen

Ist ein Liefertermin vereinbart worden und können wir den vereinbarten Liefertermin aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten (z. B. aufgrund von Verzögerungen in der Lieferung oder Bearbeitung durch Fremdfirmen, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Energieversorgungsschwierigkeiten etc.), wird der Besteller hierüber unverzüglich informiert. Die Lieferfristen verlängern sich in diesem Falle in angemessenem Umfang. Der Besteller ist in diesen Fällen nicht zum Rücktritt berechtigt.

§ 7 Benutzungsrecht des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt S. E. von Ansprüchen Dritter frei, die darauf zurückzuführen sind, dass die Geräte entweder nicht im Eigentum des Auftraggebers stehen oder nicht von ihm gemietet sind oder der Auftraggeber nicht sonst wie zu deren Nutzung berechtigt ist.

§ 8 Preise

Unsere Preise verstehen sich zuzüglich Verpackung und Transport. Hinzu kommt die gesetzliche Umsatzsteuer. Reparaturarbeiten und Justage werden nach Stundenaufwand berechnet.

§ 9 Zahlungsbedingungen

Für unsere Dienstleistungen ist der Rechnungsbetrag binnen 14 Tagen ohne jeden Abzug fällig. Der Rechnungsbetrag für Fremdleistungen ist sofort ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung dieser Frist werden nach Mahnung neben den Mahngebühren in Höhe von 5 EUR für die erste und 10 EUR für die zweite Mahnung auch Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. berechnet. Bei Nichtzahlung behält sich S. E. ein Rückbehaltungsrecht vor.

§ 10 Gewährleistung

S. E. gewährleistet ordnungsgemäße Kalibrierungen und Reparaturen einschließlich des Einbaus von fehlerfreien Ersatzteilen. Werden vorstehende Arbeiten fehlerhaft erbracht oder werden bei Durchführung von Arbeiten durch unser Personal Schäden an Geräten schuldhaft verursacht, werden wir auf Anforderung des Auftraggebers die Mängel binnen angemessener Frist beseitigen. Führen Nachbesserungen nicht zum Erfolg, kann der Auftraggeber den Vertrag kündigen oder Herabsetzung der Vergütung bis zur Beseitigung des Mangels verlangen. Dies gilt auch für unsere Lieferanten.

Gewährleistungsansprüche sind bei Veränderungen irgendwelcher Art, bei Reparaturen oder Reparaturversuchen seitens Dritter oder bei unsachgemäßer Behandlung von Geräten durch den Auftraggeber ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche sind ferner ausgeschlossen, wenn der Aufstellungsort der Geräte nicht den spezifischen Herstellerrichtlinien entspricht oder wenn ein Betreiben unter unsachgemäßen Bedingungen stattfindet (z. B. Abweichungen von der empfohlenen Raumtemperatur oder Luftfeuchtigkeit, Netzschwankungen, Verschmutzung), oder wenn Geräte mit dafür nicht vorgesehenen Verbrauchsmaterialien betrieben werden. Maßgebend sind jeweils die Richtlinien der Hersteller. Alle weitergehenden Ansprüche des Auftraggebers sind gleichfalls ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an den Geräten selbst entstanden sind, z. B. Verlust oder fehlerhafte Verarbeitung von Daten oder Beschädigung von Datenträgern. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Der Auftraggeber hat die von S. E. durchgeführten Leistungen unverzüglich zu überprüfen. Mängelrügen sind spätestens 2 Wochen nach Bearbeitung zu stellen.

§ 11 Haftung

S. E. übernimmt eine Haftung nur, soweit eine solche in diesen Bedingungen ausdrücklich geregelt ist. Dies gilt insbesondere für Ansprüche aus Verschulden bei Abschluss des Vertrages, aus positiver Forderungsverletzung, einschließlich falscher Beratung oder außervertraglicher Haftung, es sei denn, dass in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird. Der Auftraggeber stellt S. E. von allen Ansprüchen Dritter frei, die über den Rahmen der Haftung nach diesen Bedingungen hinaus gehen.

§ 12 Sonstiges

Aus dieser Vereinbarung ergebene Rechte dürfen vom Auftraggeber nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von S. E. abgetreten werden. Änderungen und Ergänzungen zu dieser Vereinbarung einschließlich etwaiger Zusicherung von S. E. bedürfen der Schriftform und des ausdrücklichen Hinweises darauf, dass es sich dabei um eine Änderung bzw. Ergänzung dieser Vereinbarung handelt. Soweit es sich nicht um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt, darf der Auftraggeber kein Zurückbehaltungsrecht geltend machen. Er darf nicht mit Forderungen aufrechnen, die von S. E. nicht schriftlich anerkannt oder schriftlich festgelegt sind. Rechte und Pflichten beider Vertragspartner unterliegen deutschem Recht. .

Falls eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder unwirksam werden sollte, wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. In diesem Falle tritt die dem Gewollten am nächsten kommende gesetzliche Regelung in Kraft. Gerichtsstand für alle mit diesen Bedingungen in Zusammenhang stehenden Ansprüche ist Aachen. S. E. ist daneben berechnet, Ansprüche bei dem für den Sitz des Auftraggebers zuständigen Gericht geltend zu machen.